Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.) 

1. Allgemeine Bestimmungen

Haftung für Inhalte

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Haftung für Links

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Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem österreichischen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Datenschutz

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

Indexierung/Preisanpassung

Die Höhe des Entgelts bzw. der Preis für die beauftragten Leistungen ergibt sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, aus dem jeweils mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrag samt Anlagen. 

Kostensteigerungen (z.B. Lohn- und Lohnnebenkosten, Ausbildungskosten, Sachkosten, Einkaufspreise, Gemein kosten, Bezugskosten, Telefonkosten und -gebühren, Fahrt- und Reisekosten, Spesen) oder die Einschränkung von Fördermitteln können in einem der Erhöhung entsprechenden Umfang an den Vertragspartner weitergegeben werden. Der Vertragspartner ist über die Ursachen zeitnah zu informieren, wobei diese Anpassung für den noch verbleibenden Zeitraum dieses Vertragsjahres aliquot erfolgt. Sollten sich die gesetzlichen Grundlagen für Einfuhrabgaben oder ähnliches zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der Vertragsleistung ändern, ist abadir ebenfalls berechtigt, die Preise bzw. Vergütungen in der entsprechenden Höhe anzupassen.

Sollte die Preiserhöhung gemäß diesem Punkt pro Vertragsjahr 10 % nicht übersteigen, hat der Vertragspartner aus Anlass dieser Preiserhöhung kein besonderes Kündigungsrecht. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % pro Vertragsjahr ist der Vertragspartner berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vierzehn Tagen zu kündigen. Anderenfalls gelten die geänderten Preise nach Ablauf der Änderungsfrist als vereinbart. Ein solches Recht steht dem Kunden, der nicht Verbraucher ist, aber nicht zu, wenn die Preiserhöhung nur auf veränderte Wechselkurse, gestiegene Lohnkosten bzw. Consultingkosten und gestiegene Einkaufspreise für Verbrauchsmaterial oder  zurückzuführen ist.

Für die mit dem Vertragspartner jeweils vertraglich vereinbarten Preise bzw. Vergütungen wird eine jährliche Wertsicherung vereinbart. Als Berechnungsmaß der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 bzw. der von Amts wegen an seine Stelle tretende Index. Die wertsicherungsbedingte Preisanpassung erfolgt immer am 01.01. jedes Kalenderjahres und wird automatisch wirksam. Bei Verträgen, welche im letzten Quartal eines Jahres (zwischen 01.10. und 31.12.) abgeschlossen wurden, erfolgt die Anpassung per 01.01. des übernächsten Jahres (Bespiel: Vertragsabschluss 01.10.2014; nächste Indexanpassung somit am 01.01.2016). Als Bezugsgröße für die Anpassungen dient die für den ersten Tag des Jahres bekannt gegebene Indexzahl. Alle Veränderungsraten werden auf eine gerundete Dezimalstelle berechnet. Der Nachweis der Erhöhung durch Indexierung wird von abadir geführt. Eine aus welchen Gründen immer unterlassene Preisanpassung durch abadir bedeutet keinen Verzicht von  abadir auf das Recht zur Anpassung an sich. Das Absinken der Preise bzw. Vergütungen unter die jeweils in den Verträgen und Anhängen vereinbarten Preise ist in jedem Fall ausgeschlossen.

1. Anmeldung/Buchung von Seminaren/Consultingdienstleistungen

Anmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich (Post, Fax, Mail) bei abadir IT training & Consulting GmbH erfolgen. Mit der Zusendung der Auftragsbestätigung erfolgt auch die Zusendung der Rechnung, die sofort und ohne jeglichen Abzug zu begleichen ist. Nur vor Seminarbeginn/Consulting eingegangene Zahlungen berechtigen zur Seminarteilnahme bzw. Consulting. Wir behalten uns das Recht vor, Bedingungen, Preise, Veranstaltungsorte und Zeiten, Termine, Kursinhalte und die Lieferbarkeit von Produkten sich ändernden Anforderungen anzupassen.

Verantwortung

Die Auswahl des Seminars/Consulting liegt im Verantwortungsbereich des Teilnehmers bzw. Auftraggebers. Das jeweilige Seminar/Consulting wird nach dem derzeitigen Stand der Technik durchgeführt. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt aus der Anwendung der erworbenen Kenntnisse Haftungsansprüche geltend zu machen. Überlassene Seminarunterlagen dürfen vor, während und nach dem Seminar unter keinen Umständen vervielfältigt werden. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns Schadenersatzforderungen vor.

Zertifikat

Jeder Seminarteilnehmer erhält nach Kursteilnahme ein auf ihn persönlich ausgestelltes Zertifikat, welches zur Vorlage beim Arbeitgeber dient.

Konditionen

Die jeweils gültigen Seminar-/Consultinggebühren werden mit dem freibleibenden Angebot gestellt und mit der Auftragsbestätigung bestätigt. Alle dort genannten Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind sofort nach Rechnungserhalt – in jedem Fall vor Seminarbeginn – ohne Abzüge zu begleichen. abadir IT training & Consulting GmbH behält sich das Recht vor, Seminare oder Dienstleistungen, deren Gebühr zu Beginn des Seminars nicht bezahlt ist, zu stornieren und Schadenersatz in der Höhe der Rechnung zu verlangen. Die Reisekosten und Spesen des Referenten im Hause des Kunden sind in den Seminargebühren nicht enthalten und werden in Form von KM-Geld und Diäten pro Auftrag gesondert vereinbart. Übernachtungskosten entstehen in der Höhe des tatsächlichen Aufwands. Verzugszinsen werden mit einem Verzugszinssatz von 10% über dem Basiszinssatz verrechnet.

Stornierung

Stornierungen müssen grundsätzlich schriftlich bei abadir IT training & Consulting GmbH erfolgen. Bis zu vier Wochen vor dem Seminar eingehende Stornierungen erfolgen kostenlos. Danach wird bei Rücktritt bis zu 10 Arbeitstage vor Seminarbeginn die volle Seminargebühr fällig, die aber innerhalb von zwei Monaten für eine Buchung eines anderen Seminares genutzt werden kann. Bei Rücktritt innerhalb von weniger als 10 Arbeitstagen vor Seminarbeginn bzw. bei Nichterscheinen des/der Teilnehmer/s wird die volle Seminargebühr erhoben.

Haftung

Bei Ausfall eines Seminars/Consulting durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. abadir IT training & Consulting GmbH kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Für unmittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Anspruch Dritter wird nicht gehaftet. Für Personenschäden erfolgt unsere Haftung im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden und Kosten inklusive Verdienst- bzw. Gewinnentgang, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernehmen wir keinerlei Haftung.

2. Programmierdienstleistungen

1 Vertragsumfang und Gültigkeit

Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der Abadir It training & consulting GmbH schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2 Leistung und Prüfung

2.1 Gegenstand eines Auftrages kann sein:

  • Ausarbeitung von Organisationskonzepten
  • Global- und Detailanalysen
  • Erstellung von Individualprogrammen
  • Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung)
  • Telefonische Beratung
  • Sonstige Dienstleistungen

In jedem Fall handelt es sich bei den Leistungen um einen Dienstleistungsvertrag und keinen Werkvertrag.

2.2. Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.
2.3.Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die die Abadir It training & consulting GmbH gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
2.4. Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der von der Abadir It training & consulting GmbH akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.2. angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert der Abadir It training & consulting GmbH zu melden, der um schnellstmögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
2.5. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist die Abadir It training & consulting GmbH verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzungen nicht, dass eine Ausführung möglich wird, kann die Abadir It training & consulting GmbH die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist die Abadir It training & consulting GmbH berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit der Abadir It training & consulting GmbH angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
2.6. Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

3 Preise, Steuern und Gebühren

3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle der Abadir It training & consulting GmbH. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CD’s, Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2. Alle Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht von der Abadir It training & consulting GmbH zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.
3.3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

4 Liefertermin

4.1. Die Abadir It training & consulting GmbH ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
4.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von der Abadir It training & consulting GmbH angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von der Abadir It training & consulting GmbH nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug der Abadir It training & consulting GmbH führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
4.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist die Abadir It training & consulting GmbH berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

5 Zahlung

5.1. Die von der Abadir It training & consulting GmbH gelegten Rechnungen sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
5.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist die Abadir It training & consulting GmbH berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
5.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch die Abadir It training & consulting GmbH. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen die Abadir It training & consulting GmbH, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist die Abadir It training & consulting GmbH berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.
5.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.

6 Urheberrecht und Nutzung

6.1. Alle Urheberrechte (inkl. Source Code) an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen der Abadir It training & consulting GmbH zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken zu verwenden, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden.
Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftraggebers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
6.2. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.
6.3. Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung bei der Abadir It training & consulting GmbH zu beauftragen. In diesem Zusammenhang dürfen die von der Abadir It training & consulting GmbH erstellten Leistungen nicht zurückentwickelt (Reverse Engineering), dekompiliert oder disassembliert werden, außer in dem Umfang, der ausdrücklich durch das geltende Recht zulässig ist.

7 Rücktrittsrecht

7.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln der Abadir It training & consulting GmbH ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.
7.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der Abadir It training & consulting GmbH liegen, entbinden die Abadir It training & consulting GmbH von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
7.3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Abadir It training & consulting GmbH möglich. Ist die Abadir It training & consulting GmbH mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 20% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

8 Gewährleistung, Wartung, Änderungen

8.1. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme gemäß Pkt. 2.4. schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber der Abadir It training & consulting GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.
8.2. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche von der Abadir It training & consulting GmbH zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos von der Abadir It training & consulting GmbH durchgeführt.
8.3. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von der Abadir It training & consulting GmbH gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
8.4. Ferner übernimmt die Abadir It training & consulting GmbH keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
8.5. Programme dürfen nicht durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden. Falls doch eine Änderung durch Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte erfolgt, entfällt die Gewährleistung durch die Abadir It training & consulting GmbH.
8.6. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

9 Haftung

Die Abadir It training & consulting GmbH haftet für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit , im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Die Abadir It training & consulting GmbH haftet für keine Schäden, die durch Schadenssoftware, Hacker, oder anderen Entitäten mit böswilligen Absichten entstanden sind.

Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen die Abadir It training & consulting GmbH ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

10 Datenschutz, Geheimhaltung

Die Abadir It training & consulting GmbH verpflichtet sich, die Bestimmungen gemäß §15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

11 Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

12 Schlussbestimmungen

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz der Abadir It training & consulting GmbH als vereinbart. 

3. Google Analytics

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. (”Google”). Google Analytics verwendet sog. ”Cookies”, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

4. Security Tests und Hacking:

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Die abadir GmbH – in Folge kurz abadir genannt – ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, welche Leistungen im Bereich IT-Security, insbesondere IT-Penetrationstests, IT-Security-Audits und Ethical-Hacking Seminare anbietet.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) gelten in der jeweils gültigen Fassung für alle Angebote und Leistungen an ihre Vertragspartner seitens der abadir ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Webseite von abadir.

1.3. Die abadir schließt Verträge mit Vertragspartnern – auch ohne Bezugnahme im Einzelfall – ausschließlich aufgrund dieser AGB, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die jeweils gültigen AGB sind auf der Homepage der abadir abrufbar.

1.4. Durch Abschluss eines Vertrages unter Zugrundelegung dieser AGB erkennt der Vertragspartner ausdrücklich die Gültigkeit dieser AGB auch für alle noch folgenden Vertragsabschlüsse an.

1.5. Die AGB gelten nur insoweit, als sie nicht zwingendem Recht widersprechen.

1.6. Sollten – aus welchen Gründen auch immer – einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des zwischen abadir und dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrag unwirksam sein oder werden oder sollte eine Regelungslücke vorliegen, so bleiben die übrigen Bestimmungen in Geltung. Für diesen Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame, die der unwirksamen in wirtschaftlicher Hinsicht weitestgehend nahe kommt oder ist die Lücke in analoger Anwendung der gültigen Bestimmungen nach dem angestrebten wirtschaftlichen Ergebnis zu schließen.

1.7. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Vereinbarungen oder Zusagen können nur schriftlich und auch nur für den jeweiligen Einzelfall vereinbart werden. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

1.8. Mündliche Erklärungen, insbesondere auch von Vertretern und sonstigen Mitarbeitern von abadir, erlangen erst Rechtsverbindlichkeit, wenn sie firmenmäßig oder durch einen hiezu bevollmächtigten Vertreter schriftlich bestätigt werden. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass abadir zurechenbare Personen ohne schriftliche Bevollmächtigung nicht berechtigt sind, Erklärungen abzugeben, die von diesen Bedingungen oder sonstigen Erklärungen seitens abadir abweichen.

1.9. Durch die Annahme eines seitens abadir gestellten Angebotes, unterwirft sich der Vertragspartner vollinhaltlich diesen AGB.

1.10. Die Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners – welcher Art auch immer – ist ausgeschlossen, außer sie wurden von abadir ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.11. Auf sämtliche seitens abadir getätigten Angebote und Verträge sowie auf die AGB findet österreichisches Recht Anwendung, mit Ausnahme der Regeln des österreichischen Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

1.12. Leistungs- und Erfüllungsort aller vertragsgegenständlichen Leistungen ist der Sitz von abadir

1.13. Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Angebot und dem Vertrag und seiner Durchführung ist ausschließlich das sachlich für AT-6020 Innsbruck zuständige Gericht zur Entscheidung berufen. abadir ist berechtigt, den Vertragspartner auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen

2. ANGEBOTE UND VETRAGSSCHLUSS

2.1. Angebote von abadir erfolgen freibleibend und bleiben für 30 (dreißig) Tage ab dem Datum der Unterfertigung durch abadir in Geltung.

2.2. An Vertragspartner gerichtete Angebote unter Abwesenden (Post, E-Mail, etc.) hat der Vertragspartner schriftlich anzunehmen. Entspricht die Bestätigung des Vertragspartners nicht der Erklärung von abadir, bedarf es zur Rechtswirksamkeit der weiteren Bestätigung durch abadir.

2.3. Ein Vertrag kommt erst mit Annahmeerklärung durch abadir zustande; diese Annahmeerklärung hat innerhalb angemessener Frist, längstens jedoch binnen einer Woche ab Eingang der Bestellung zu erfolgen und erfolgt durch schriftliche Bestätigung oder Erbringung der Leistung.

3. RECHTE UND PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTEIEN

3.1. Vertraulichkeit und Datenschutz

3.1.1. Der Transfer von Knowhow zwischen den Vertragsparteien erfolgt unter der Voraussetzung, dass die jeweils erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln sind und nur für Zwecke der Vertragsparteien im Sinne des Vertrages verwendet werden dürfen.

3.1.2. Die im Rahmen der Leistungen seitens der Vertragsparteien zur Verfügung gestellten, nicht öffentlich zugänglichen vertraulichen Informationen, wie auch die Ergebnisse der Leistungen, sind von beiden Parteien vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind unter Berücksichtigung der Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung bis zur Rückgabe aufzubewahren und nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch und bedungenen Zweck zu verwenden.

3.1.3. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit ist von den Vertragsparteien auch auf die jeweiligen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie sonstige Dritte, die in welcher Art und Weise auch immer an der Verwirklichung des Angebotsgegenstandes beteiligt sind, rechtswirksam schriftlich zu überbinden.

3.1.4. Im Rahmen des Vertrages sind die Vertragsparteien dafür verantwortlich, dass die von ihnen mit der Erfüllung der ihnen aus dem Vertrag erwachsenden Pflichten betrauten Personen auch die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere jene des Datenschutzgesetzes in seiner jeweils aktuellen Fassung, einhalten.

3.1.5. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt zeitlich unbeschränkt, somit auch zeitlich unbeschränkt für die Zeit nach Beendigung der Vertragsbeziehungen.

3.1.6. Auf Verlangen von abadir hat der Vertragspartner umgehend alle Schriftstücke und jegliches Dokumentationsmaterial zu retournieren, welche vertrauliche Informationen enthalten; dies gilt auch für alle im Besitz des Vertragspartners befindlichen Kopien hievon und unabhängig davon, ob diese vom Vertragspartner, von abadir oder von Dritten angefertigt wurden.

3.2. Pflichten des Vertragspartners

3.2.1. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist der unbefugte Zugriff auf Computersysteme verboten. Der Vertragspartner verpflichtet sich, abadir sämtliche zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen, Systemkonfigurationen und Eskalationsprozeduren zur Verfügung zu stellen und erteilt mit Vertragsabschluss vorab sämtliche Zustimmungen und Genehmigungen, welche zur Leistungserbringung notwendig sind.

3.2.2. Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses treffen den Vertragspartner insbesondere folgende Pflichten:

a) Der Vertragspartner autorisiert abadir, sich im Rahmen der Leistungen Zugriff auf die Computersysteme des Vertragspartners zu verschaffen und bestätigt, Eigentümerin der zu testenden IPAdressen und Computersysteme zu sein.

b) Der Vertragspartner informiert abadir unverzüglich, sollten sich Änderungen hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse an den IP-Adressen und/oder Computersystemen ergeben.

c) Der Vertragspartner übernimmt die alleinige Verantwortung für Datensicherung und Datenwiederherstellung.

d) Es liegt im Ermessen des Vertragspartners, ob und in welchem Umfang die durch die Leistungen gewonnenen Erkenntnisse umgesetzt werden; abadir haftet nicht für die in diesem Zusammenhang seitens des Vertragspartners ergriffenen oder nicht ergriffenen Maßnahmen.

e) Der Vertragspartner verpflichtet sich, sicherzustellen, dass durch die vertraglich vereinbarte Verwendung, der von ihr zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und Datenträger sowie durch das vertraglich vereinbarte Penetrieren in Systeme keinerlei Rechte Dritter, wie insbesondere Urheber-, Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Sollte gegenüber abadir in Folge eines vereinbarungsgemäß durchgeführten Penetrationstests dennoch eine solche Verletzung geltend gemacht werden, hält der Vertragspartner abadir vollumfänglich schad- und klaglos. Sollte aus welchem Grund auch immer abadir dennoch haften, ist die Haftung mit dem Nettobetrag der Auftragssumme begrenzt.

f) Der Vertragspartner stellt im erforderlichen Umfang auf seine Kosten sachlich zuständige Mitarbeiter frei, welche abadir ohne Einschränkung beratend und unterstützend zur Verfügung stehen.

g) Der Vertragspartner stellt für die Erbringung der vereinbarten Leistungen vor Ort auf ihre Kosten alle erforderlichen Arbeitsmittel und Räumlichkeiten in ausreichender Menge bereit.

3.3. Pflichten von abadir

3.3.1. Im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistungen verpflichtet sich abadir zur Beachtung der allgemeinen Sorgfaltspflichten, wie insbesondere der Dokumentation aller durchgeführten Prüfhandlungen.

3.3.2. abadir räumt dem Vertragspartner das ausschließliche Recht ein, die Dokumentation als Ergebnis der Leistungen uneingeschränkt, insbesondere räumlich und zeitlich unbeschränkt, für die internen Zwecke ihres Unternehmens zu nutzen.

3.3.3. Die Befugnisse des Vertragspartners zur Nutzung der Dokumentation im Sinne des Punktes 3.3.2. bestehen zeitlich unbeschränkt und sind mit der Bezahlung des in Punkt 4. genannten Entgeltes unwiderruflich.

3.4. Haftung

3.4.1. Grenzen des Penetrationstests: Ausdrücklich festgehalten wird, dass sich die Techniken von potenziellen Angreifern schnell weiterentwickeln und beinahe täglich neue Schwachstellen in aktuellen Applikationen und IT-Systemen feststellbar sind. Es kann daher aus einer Momentaufnahme durch einen Penetrationstest keine Aussage über das Sicherheitsniveau der geprüften Systeme für die Zukunft abgeleitet werden. Folglich besteht das Risiko, dass unmittelbar nach Abschluss eines Penetrationstests aufgrund einer neuen Sicherheitslücke ein erfolgreicher Angriff möglich ist. Die Durchführung eines Penetrationstests kann daher einen künftigen, erfolgreichen Angriff Dritter nicht ausschließen, reduziert jedoch erfahrungsgemäß die Wahrscheinlichkeit für einen erfolgreichen Angriff. Sofern daher ein hoher Schutzbedarf hinsichtlich der Systeme beseht, wird dringend empfohlen, häufiger und in regelmäßigen Abständen Penetrationstests durchzuführen; nur dadurch kann die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Angriffes gegebenenfalls reduziert werden.

3.4.2. abadir gewährleistet, dass die Leistungen dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung entsprechen.

3.4.3. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass insbesondere das „Hacken“ und die Durchführung von Penetrationstests ein erhöhtes Risikopotential ins sich tragen und – wenn auch nur in seltenen Fällen – zu Systemabstürzen oder -überlastungen führen können. Auch wenn keine kritischen Tests durchgeführt werden, kann aufgrund von Fehlfunktionen der angreifenden oder angegriffenen Software oder Hardware nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Rechner oder Dienste kurzzeitig ausfallen. Für allfällige aus solchen Umständen dem Vertragspartner erwachsenden Schäden übernimmt abadir keine Haftung aus welchem Rechtsgrund auch immer.

3.4.4. In diesem Zusammenhang stimmt der Vertragspartner ausdrücklich zu, dass

a) Daten durch den Zugriff von abadir verändert werden können;

b) durch die Netzwerküberwachung sensible Daten im Sinne des § 4 Z 2 DSG 2000 in der jeweils gültigen Fassung abgefangen werden können;

c) die Leistungen nur die durch abadir erkannten Sicherheitslücken aufzeigen und kein Anspruch auf Vollständigkeit besteht;

d) im Falle eines durch die Leistungen verursachten Systemausfalles oder Datenverlustes der Vertragspartner alle Risiken trägt und abadir in vollem Umfang für Ansprüche des Vertragspartners oder Dritter (IP-Adressen-Regelung) schad- und klaglos hält;

e) die Haftung von abadir – vorbehaltlich weitergehender Haftungsausschlüsse – jedenfalls für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen wird;

f) weitere Sicherheitsrisiken und Gefahren auch dann entstehen können, wenn abadir nach bestem Wissen und Gewissen vorgeht. Insbesondere werden laufend weitere, teils unbekannte Sicherheitslücken ausgenützt. Mit der Durchführung der Leistungen übernimmt abadir daher keinerlei Zusicherung oder Gewährleistung und damit Haftung für die Sicherheit der Computersysteme des Vertragspartners, wie auch keine Zusicherung und Haftung, dass die Computersysteme des Vertragspartners künftig tatsächlich vor unbefugtem Zugriff, Viren oder anderen Risiken geschützt sind. Der Vertragspartner trägt daher die alleinige Verantwortung für den Schutz seiner Computersysteme;

g) sämtliche Pflichten von abadir aus diesem Vertrag, wie insbesondere auch Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche, Strong-IT allein treffen; der Vertragspartner hat keinerlei Ansprüche gegen den (die) Gesellschafter von abadir;

h) die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen des Vertragspartners welcher Art auch immer aus der Verletzung in dem auf Grundlage des Angebots abgeschlossenen Vertrag festgelegten Pflichten 6 (sechs) Monate ab dem Tag der Übergabe der Dokumentation beträgt und dass i) der Vertrag für beide Parteien ein unternehmensbezogenes Geschäft im Sinne des § 377 UGB darstellt.

4. ENTGELT UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1. Entgelt 4.1.1. Rechnungen von abadir sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, nach Übergabe der Dokumentation und Erhalt der Rechnung binnen 14 (vierzehn) Tagen netto ohne Abzug von Skonti oder sonstigen Abzügen zahlbar.

4.1.2. Die gesetzliche Umsatzsteuer und allfällige Barauslagen werden jeweils zu den vorstehenden Entgelten hinzugerechnet.

4.2. Zahlungsbedingungen

4.2.1. Für Zahlungen an abadir gilt als Erfüllungsort der Sitz der abadir GmbH – dies unabhängig vom tatsächlichen Ort der Leistungserbringung.

4.2.2. Rechnungen von abadir sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, nach Übergabe der Dokumentation und Erhalt der Rechnung binnen 14 (vierzehn) Tagen netto ohne Abzug von Skonti oder sonstigen Abzügen zahlbar.

4.2.3. Zahlungen haben durch Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto von abadir zu erfolgen.

4.2.4. Im Falle der Nichtzahlung einer fälligen Forderung durch den Vertragspartner sind alle übrigen Forderungen auch ohne ausdrückliche Fällig Stellung sofort fällig. Gleiches gilt für den Fall einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners oder bei Vollstreckungsmaßnahmen in deren Vermögen.

4.2.5. Der Zahlungsverzug durch den Vertragspartner tritt ohne gesonderte Erklärung von selbst ein. Die Verzugszinsen betragen – unbeschadet der sonstigen Rechte und ohne Voraussetzung eines Verschuldens auf Seiten des Vertragspartners – 12 (zwölf) % p.a.; ein höherer Zinsschade ist zu ersetzen.

4.2.6. Im Falle des Verzuges ist der Vertragspartner verpflichtet, sämtliche abadir entstehenden Mahnund Betreibungskosten einschließlich der Kosten eines Rechtsanwaltes oder Inkassounternehmens sowie der Gerichtsgebühren, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

5. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

5.1 Sämtliche zwischen dem Vertragspartner und abadir geschlossenen Verträge enden mit der Erbringung der Leistungen durch die Vertragsparteien, ohne dass es einer diesbezüglichen Vereinbarung bedarf. Die Leistungen sind bis spätestens bis zu einem zwischen den Vertragsparteien im Rahmen des Angebots vereinbarten Datum zu erbringen.

5.2 Das gegenständliche Vertragsverhältnis kann durch jeden der Vertragsparteien fristlos gekündigt werden, wenn ein Vertragsteil zu irgendeinem Zeitpunkt schuldhaft wesentliche Verpflichtungen gegenüber dem anderen Vertragsteil nicht erfüllt oder die Erfüllung verweigert; dies unter der Voraussetzung, dass zuvor eine schriftlich eingeschriebene Mahnung unter Setzung einer 30 (dreißig)- tägigen Nachfrist zur Herbeiführung des vertraglich zugesicherten Zustandes ergeht und auch innerhalb dieser Nachfrist die vertragliche Verpflichtung nicht vollumfänglich erfüllt wird. 

5. Sonstiges und Schlussbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform, Druckfehler sind vorbehalten. Der Gerichtsstand ist Innsbruck.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

Schlussbestimmungen

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz der Abadir It training & consulting GmbH als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

Teile dieser AGB’s wurden von dem Generator: Datenschutzerklärung Generator von RA Weiß & Partner erstellt.

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